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Individuelle Cottages und Landhäuser in Irland |
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Cottages und Ferienhäuser in Kerry / Irland |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde
KERRY COASTAL COTTAGES (im folgenden KCC genannt) den Abschluss eines
Mietvertrages verbindlich an, wobei der Kunde sich an sein Angebot bis
zur Zu- oder Absage von KCC bindet. Die Anmeldung kann schriftlich oder
mündlich erfolgen. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der
Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein; er haftet neben
den anderen von ihm angemeldeten Personen. Der Mietvertrag wird für KCC
bzw. die Besitzer des Hauses verbindlich, wenn dem Kunden die Buchung
und der Preis schriftlich bestätigt wird, was umgehend, spätestens
aber innerhalb von 3 Tagen erfolgt. b) KCC tritt als Vermittler zwischen
dem Mieter und dem Besitzer des Hauses auf. Das Vertragsverhältnis
kommt also direkt zwischen dem Kunden und dem Hausbesitzer zustande,
dessen Name und Anschrift auf Wunsch bekannt gegeben wird. KCC haftet
lediglich für die auf seinen Seiten und im Vermittlungsvertrag
gemachten Angaben und für die korrekte Abwicklung der Buchung. b) Weicht die Bestätigung von Ihrer
Anmeldung ab, ist KCC an das neue Angebot 7 Tage gebunden. Der
Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn
Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. 2. Bezahlung a) Bei Vertragsabschluss wird bei Aushändigung
der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig.
Diese kann per Überweisung oder per Kreditkarte geleistet werden. b) Die Restzahlung ist 28 Tage vor
Reisebeginn fällig. Sie kann ebenfalls per Überweisung oder
Kreditkarte geleistet werden. Die Restzahlung kann auch in bar bei
Mietantritt vor Ort erfolgen, falls dies eindeutig bei Mietabschluss gewünscht
wird. c) Falls Sie Ihr Haus kurzfristig
(weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) buchen, ist in der Regel Zahlung
per Kreditkarte erforderlich. d) Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß
und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, kann der RV
den Vertrag kündigen und die in Ziffer 5 aufgeführten Stornokosten bei
Ihnen geltend machen. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich aus der Objektbeschreibung und den hierauf
Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. 4. Reiseunterlagen Die kompletten Reiseunterlagen kann
der Kunde online aufrufen und ausdrucken. a) Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim KCC. KCC empfiehlt, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Im Fall einer Stornierung fallen
(pauschalierte) Stornogebühren an. b) Macht KCC eine pauschalierte Entschädigung
gemäß 5.a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die
Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. c) Gelingt es, KCC, einen anderen
Kunden für den gleichen Zeitraum und den selben Bedingungen zu finden,
werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 25% des Mietpreises
berechnet. d) Abweichend von den unter Rücktritt
genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch
machen, eine Ersatzperson für die gebuchte Leistung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen
der Leistung entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche
Anordnungen nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung
durch KCC tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten
des Mietvertrages ein. Die KCC durch diese Änderung entstehenden Kosten
werden dem Kunden mit 20 Euro berechnet. e) Sollte der Kunde nach der Buchung des Hauses eine wesentliche Änderung wünschen (Zeitraum, Objekt), so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder
teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit
oder mangelhafter Erfüllung des Vermieters vorliegt, behält KCC den
Anspruch auf den Mietpreis. KCC hat für diesen Fall dem Reisenden
lediglich selbstersparte Aufwendungen zu erstatten und ist verpflichtet,
sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
zu bemühen und diese an den Kunden weiterzuleiten. 7. Rücktritt durch den Vermieter KCC kann den Mietvertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn sich ein Kunde in starkem Maße
vertragswidrig verhält. KCC behält jedoch den Anspruch auf den
Reisepreis. KCC muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich
evt. Erstattungen durch Leistungsträger. 8. Gewährleistung a) KCC steht im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, für die Richtigkeit der
Beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Leistung. b) Sollte eine Reiseleistung nicht
oder nicht vertragsgemäß erbracht worden sein, so kann der Reisende
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. c) Können die Beanstandungen des
Reisenden am Ort nicht hinreichend behoben werden, so ist KCC umgehend
telefonisch oder per E-Mail zu unterrichten. KCC wird alles Mögliche
unternehmen, die Leistungsstörung umgehend zu beheben oder dem
Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft anzubieten. d) Der Kunde kann nach Rückkehr von
der Reise eine Herabsetzung des Mietpreises verlangen, falls Leistungen
nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft
unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. f) KCC kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Unterkunft anbietet. g) Wird der Aufenthalt in einem Haus
durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein
mangelbedingtes Kündigungsrecht nur dann zu, wenn KCC fruchtlos eine
angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder
von KCC verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags
durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt
entsprechend, wenn dem Kunden der Aufenthalt infolge eines Mangels aus
wichtigen und für KCC erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. h) Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuhelfen, um evt. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandungen dem örtlichen Ansprechpartner bzw. der Agentur zur Kenntnis gibt (Kontaktinformationen in den Reiseunterlagen). Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Anzeige bei KCC als Vertragspartner. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Die Leistungsträger haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von KCC. Sie haben weder die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen noch rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Leistung kann der Kunde innerhalb einer Woche nach
vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietzeitraumes gegenüber KCC
geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Kunde ohne sein Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert war. Ansprüche sollten vom Kunden in seinem
eigenen Interesse schriftlich geltend gemacht werden. b) Die reisevertraglichen Ansprüche
des Kunden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
KCC die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in 3 Jahren. 10. Reisegepäck KCC übernimmt keinerlei Haftung für
Schäden am Reisegepäck. 11. Besondere Bestimmungen bei der Anmietung eines Ferienhauses a) Der Kunde verpflichtet sich, nur
die in der Anmeldung aufgeführte Zahl von Personen in einem Mietobjekt
wohnen zu lassen. Übernachtung und/oder dauernder Aufenthalt weiterer
nicht angemeldeter Personen im gemieteten Haus berechtigen KCC, den
Hausbesitzer oder eine von ihm autorisierte Personen, eine Räumung des
Hauses zu verlangen. In diesem Falle behält KCC den Anspruch auf den
Mietpreis. b) Der Aufenthalt im gemieteten
privaten Ferienhaus erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. KCC bzw.
die Besitzer des Hauses haften nicht für Schaden an Personen oder
Eigentum, der dem Mieter, Mitreisenden oder Gästen widerfährt. Der
Sicherheitsstandard irischer Häuser (Elektrik, Treppen,
Feuerungsanlagen) weicht vom deutschen Standard ab. Der Mieter, seine
Mitreisenden und Gäste werden deshalb zu besonderer Vorsicht ermahnt. c) Der Mieter haftet für alle Schäden,
die er, seine Mitreisendon oder Gäste am Haus, seiner Einrichtung oder
am Grundstück verursachen. Er verpflichtet sich, entstandene Schäden
unverzüglich vor Ort anzuzeigen und diese so gering wie möglich zu
halten. d) Der Mieter wird darauf hingewiesen,
dass der Wohnkomfort und die bauliche Struktur der Häuser in Irland
nicht immer mit deutschen Standards verglichen werden kann. In der
Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung kann es im ländlichen Irland
immer zu Störungen kommen. e) County Kerry und Cork in
Irland sind Regionen mit intensiver Viehwirtschaft. Dies kann naturgemäß
zu Geruchs- und Lärmbelästigungen führen. f) Kosten für die Endreinigung werden
in der Regel vor Ort erhoben. Unabhängig von der Endreinigung durch den
Vermieter leistet der Mieter eine Grundreinigung vor Verlassen des
Mietobjekts. Dazu gehört Spülen und Einräumen des Geschirrs,
Beseitigung sämtlicher Abfälle, Grobreinigung von Küche, Bad und WC,
Abziehen der Bettwäsche. Wird diese Leistung vom Mieter nicht erbracht,
kann vor Ort eine zusätzliche Gebühr erhoben werden. g) Der Mietpreis schließt in der
Regel Nebenkosten wie Strom- und Ölverbrauch, Telefon usw. nicht ein.
Es gilt die entsprechende Objektbeschreibung und der Mietvertrag.
Anfallende Nebenkosten werden bei Abreise in bar fällig. Im Einzelnen
gelten die Bedingungen, wie auf dem Mietvertrag vermerkt. Alle personenbezogenen Daten, die KCC
zur Abwicklung des Mietvertrags zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Datenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 13. Schlussbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Mietvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. 14. Rücktrittspauschale (siehe 5.a !) Im Falle einer Stornierung durch den
Mieter wird eine Stornorechnung ausgestellt, die als Grundlage für evt.
Erstattungsleistungen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung dient.
KCC empfiehlt dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung!
Gerichtsstandort: Co. Kerry / Irland Stand: 1.10.2006
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